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Germany · Regional government

Referent/in (m/w/d) für Düngung

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Location
Magdeburg · Germany
Application deadline
3 November 2026
Field of work
Administration & policy
Contract
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Listing language
DE
Last checked
26 October 2026

Salary / pay scale

TV-L E 14

As published by the recruiting institution.

Education and experience

Passages from the published notice. Read the original vacancy for complete eligibility and application conditions.

Experience

Required

  • • Fundierte landwirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere im Bereich der Düngung, sowie das Verständnis für deren rechtliche Zusammenhänge
  • • Fundierte Kenntnisse in MS-Office, digitale Schlüsselkompetenzen, Erfahrungen in der Anwendung der Elektronischen Akte

Job description

Landesinterne Stellenausschreibung

Nur für unbefristet in der unmittelbaren Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Beschäftigte

Im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

einer Referentin/ eines Referenten (m/w/d) für Düngung im Referat 42 –

Pflanzliche Erzeugung, Bio- und Gentechnik, Agrarökonomie/Beratung, Digitalisierung in der Landwirtschaft,

Ernährungssicherstellung, Garten-, Obst- und Weinbau

zunächst im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

• Organisation und Koordinierung des Vollzugs düngerechtlicher Vorschriften, u. a.

• Eigenverantwortliche Umsetzung von EU- und Bundesrecht in Landesrecht sowie Erstellung von Gesetzesentwürfen, Verordnungen und Erlassen • Abstimmung/ Koordinierung mit Bundesbehörden und Bundesländern in Grundsatzfragen sowie zur Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften im Düngerecht • Wahrnehmung der Fachaufsicht für nachgeordnete Behörden • Prüfung und Abstimmung der Versuchsplanung und Auswertung bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau • Abstimmung von Fragen der landbaulichen Verwertung von Bioabfällen und Klärschlamm mit den zuständigen Bereichen

Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen:

Bei Beamten:

• Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Landwirtschaftlicher Dienst, vorzugsweise mit dem Fachschwerpunkt Pflanzenproduktion

Bei Tarifbeschäftigten:

• Erfolgreich abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 des Teils I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (Master/Diplom) im Bereich Agrarwissenschaften/Landwirtschaft, vorzugsweise mit dem Fachschwerpunkt Pflanzenproduktion

Sie erfüllen folgende wünschenswerte Voraussetzungen:

• Fundierte landwirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere im Bereich der Düngung, sowie das Verständnis für deren rechtliche Zusammenhänge • Fundierte Kenntnisse in MS-Office, digitale Schlüsselkompetenzen, Erfahrungen in der Anwendung der Elektronischen Akte

Erwartet wird zudem ein überdurchschnittliches Kommunikations-, Ausdrucks- und Sozialverhalten, eine ausgeprägte Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit sowie ein hohes Denk- und Urteilsvermögen.

Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG LSA bewertet.

Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis ist beizufügen.

Sie haben weitergehende Fragen?

Gern erteilt Ihnen Frau Krull, Sachbearbeiterin im Referat „Personal“, unter der Telefon-Nr. 0391/567-4215 weitere Informationen. Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Frau von Sayn-Wittgenstein, Referatsleiterin 42, unter der Telefon-Nr. 0391/567-4311.

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf unter dem Aktenzeichen 12.18-RF 42 und einer Einverständniserklärung über die Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 03.11.2026 an das

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft

und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Referat 12

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

oder vorzugsweise per Email als PDF-Datei an [email protected] (mit höchstens 2 Dateianhängen im PDF-Format und einer Gesamtgröße von max. 20 MB).

Bitte geben Sie in den Bewerbungsunterlagen eine E-Mailadresse an, da Eingangsbestätigungen ausschließlich per E-Mail versandt werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Datenschutzhinweise nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren

Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.

1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte/-r und Aufsichtsbehörde

a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 567 – 01

E-Mail: [email protected]

Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12.

b) Die nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte Behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Behördliche Datenschutzbeauftragte

Hasselbachstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 567 - 4261

E-Mail: [email protected]

c) Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz

Otto-von-Guericke-Straße 34 a

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 81803 - 10

E-Mail: [email protected]

2. Zweck und Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerbungsauswahlverfahrens, an welchem Sie als Bewerber (m/w/d) teilnehmen, einschließlich der Vor- und Nachbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b), Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 2 und 3 DS-GVO, § 88 Abs. 1 DS-GVO, § 26 BDSG, § 4 S. 1 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA), §§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).

Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:

• Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum), • Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse), • Behinderung/Gleichstellung, • Daten zur Ausbildung und Weiterbildung, • Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, • Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen, • Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche, • Angabe zu sonstigen Qualifikationen und • Datum der Bewerbung.

Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert.

Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind hier Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, §§ 88 Abs. 1 DS-GVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG, § 4 S. 1 Nr. 1 DSAG LSA sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c), Art. 9 Abs. 2 lit. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX.

Sofern Sie uns eine Einwilligung, z.B. zur Einsichtnahme in die Personalakte, erteilt haben, basiert diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Die erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

3. Empfänger/Empfängerin von Daten

Das Ministerium verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Personen oder Gremien ein, ggf. auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle.

4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa drei Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.

5. Betroffenenrechte

Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Zudem haben Sie nach Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Auskunft über die Herkunft, die Empfänger/Empfängerinnen oder Kategorien von Empfängern/Empfängerinnen der personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten. Gemäß § 17 Abs. 1 DS-GVO können Sie die Löschung verlangen, wenn u.a. die Daten nicht mehr für die Zwecke notwendig sind, für die sie verarbeitet wurden oder wenn sie unrichtig sind und keine weitere Speicherung aufgrund der Regelung nach Art. 17 Abs. 3 DS-GVO erforderlich ist. Sie können nach Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung, besteht nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs. 5 DS-GVO keine Anwendung findet. Gemäß Art. 20 DS-GVO haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, steht Ihnen nach Art. 77 DS-GVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 c)). Sie können in diesem Fall nach Art. 38 Abs. 4 DS-GVO auch den Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 b)).

6. Allgemeiner Hinweis

Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Original vacancy: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt · Description checked 23 October 2026

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